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WIESBADEN – Der vorläufige Durchschnittserlös (Grenzpreis) für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag im Jahr 2010 bei 10,66 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 1,1 % gegenüber 2009 gestiegen – damals betrug er 10,54 Cent je Kilowattstunde.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.

Der Durchschnittserlös an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2010 auf 13,18 Cent je Kilowattstunde, das war ebenfalls ein Plus von 1,1 % gegenüber 2009. Bei der Abgabe an Tarifkunden (Haushalte und Kleinstverbraucher) erlösten die Versorgungsunternehmen 2010 im Durchschnitt 18,46 Cent je Kilowattstunde, das waren 3,9 % mehr als 2009.

Quelle: Statistisches Bundesamt