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Betreiber von Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die den erzeugten Strom selbst verbrauchen, sollen zukünftig für jede Kilowattstunde einen Anteil der EEG-Umlage zahlen. Beim Erreichen des PV-Ausbauziels von 52 GW und des KWK-Ausbauziels von 25 % der Stromerzeugung ergeben sich rechnerisch jährliche Mehrkosten für die Anlagenbetreiber im Vergleich zur bestehenden Regelung von 1,074 Mrd. €.

Ein Ziel der angekündigten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, die finanziellen Auswirkungen auf die EEG-Umlage durch eine zunehmende Eigenstromerzeugung abzuschwächen. Wissenschaftliche Mitarbeiter der Forschungsstelle für Energiewirtschaft haben gemeinsam mit Kollegen der FfE GmbH die Auswirkungen der Neuregelung auf die EEG Kosten quantifiziert.

Betreiber von bestehenden Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sollen zukünftig für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde den Differenzbetrag aus der jeweils aktuellen EEG-Umlage und dem Basiswert aus dem Jahr 2013 von 5,28 ct/kWh zahlen. Neuanlagenbetreiber sollen 70 % der EEG-Umlage je eigenverbrauchter Kilowattstunde entrichten, wenn es sich um eine KWK- oder EE-Anlage handelt, ansonsten sind es sogar 90 % der Umlage. Anlagen kleiner 10 kW sind von der Zahlung der Umlage befreit, mit der Einschränkung, dass die jährliche Stromerzeugung 10 MWh nicht überschreitet.

Ausgehend von der aktuellen EEG-Umlage in Höhe von 6,24 ct/kWh, einem Ausbau der Photovoltaik bis zum sogenannten „Deckel“ von 52 GW und einem hieraus resultierenden jährlichen Eigenverbrauch von rund 8,7 TWh ergibt sich ein dämpfender Effekt für die EEG-Umlage durch den PV-Eigenverbrauch in Höhe von 0,121 ct/kWh. Dies entspricht absolut einer Abnahme der EEG-Differenzkosten in Höhe von 296 Mio. €. Ohne diese Änderung würde der dämpfende Effekt bei rund 0,065 ct/kWh liegen und damit die EEG-Differenzkosten um 67 Mio. € senken.

„Die aktuell geltende Regelung des EEG bedeutet also, dass durch den PV-Eigenverbrauch bereits die EEG-Kosten gesenkt werden. Dieser Effekt tritt auf, da auf die Einspeisevergütung verzichtet wird, die höher als die vermiedene EEG-Umlage ist.“, erklärt Dr. Serafin von Roon, Geschäftsführer der FfE GmbH. „Erst ab Einspeisevergütungen kleiner ca. 10 ct/kWh – der genaue Wert ist sowohl vom Strombörsenpreis als auch von der Höhe der dann geltenden EEG-Umlage abhängig – steigen die EEG-Kosten für die restlichen Strombezieher aus dem Netz durch den PV-Eigenverbrauch.“ Berechnungen der FfE haben jedoch gezeigt, dass durch den Eigenverbrauch auch die Kosten für den Ausbau und Betrieb der Netze sowie weitere Kostenbestandteile des Strombezugs durch die verbleibenden Stromverbraucher mit Bezug aus dem Netz zunehmend allein getragen werden müssen.

Für die Berechnungen wurde angenommen, dass die KWK-Erzeugung in der Industrie um etwa 50 % auf jährlich 45 TWh bis zum Erreichen des KWK-Ausbauziels der Bundesregierung von einem Viertel an der Stromerzeugung ansteigt. Ohne eine Neuregelung des EEG könnten sich die KWK-Anlagen-Betreiber durch den Eigenverbrauch des Stroms aus diesen Neu-Anlagen jährlich 835 Mio. € EEG-Umlage einsparen (bei der aktuell geltenden EEG-Umlage). Bei einer Umsetzung der geplanten Reform belaufen sich die jährlichen Einsparungen dann nur noch auf 250 Mio. €. Der Unterschied für die Finanzierung der EEG-Kosten beträgt demnach 585 Mio. €. Die bereits heute bestehenden KWK-Anlagen müssten zwar einen verminderten Satz entrichten, aufgrund ihrer hohen jährlichen Erzeugung müssten sie sich jedoch in etwa gleicher Höhe von etwa 260 Mio. € an den Kosten des EEG beteiligen.

Die Differenz aus den Zahlungen der PV- und KWK-Anlagen-Betreiber durch die Novellierung des EEG beträgt somit 1.074 Mio. €. Addiert man noch die geplanten Zahlungen der industriellen ungekoppelten Erzeugung in Höhe von 175 Mio. € hinzu, ergibt sich durch die Neuregelung eine Entlastung der EEG-Kosten für die Verbraucher von 1.248 Mio. € im Vergleich zur bestehenden Regelung. Durch den Anstieg des Eigenverbrauchs wäre somit statt mit einem Anstieg der EEG-Umlage um 0,16 ct/kWh mit einer Verminderung um 0,17 ct/kWh zu rechnen.

„Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der KWK-Ausbau in der Industrie durch die Neuregelung nicht empfindlich gedrosselt wird. Wir wissen aus unseren Lernenden Energieeffizienznetzwerken (LEEN), dass Industriebetriebe KWK Projekte in der Regel nur dann realisieren, wenn sich die Investitionen nach wenigen Jahren amortisieren. Die Reform würde die Amortisationszeiten von KWK-Projekten jedoch deutlich verlängern. Noch kritischer sieht es mit der Wirtschaftlichkeit bei Anlagen aus, welche die industrielle Abwärme zur Stromerzeugung nutzen – an sich eine hocheffiziente Form der Stromerzeugung“, gibt Dr. Serafin von Roon zu bedenken.

Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.