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Nach Berechnungen der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) ist durch den Eigenverbrauch des PV-Stroms von Anlagen, die ab dem Jahr 2015 ans Netz gehen, mit einer zusätzlichen Erhöhung der EEG Umlage zu rechnen. Berücksichtigt man alle Steuern, Abgaben und Umlagen, dann führt schon heute Eigenverbrauch zu Einnahmeverlusten, z.B. bei Netzbetreibern und Kommunen. Wird das Defizit durch eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte oder der Konzessionsabgaben kompensiert, müssen diese Mehrkosten überproportional durch den Letztverbraucher ohne PV-Anlage getragen werden.

Vergleich von entgangenen Einnahmen und vermiedenen Ausgaben ab dem Jahr 2018

Vergleich von entgangenen Einnahmen und vermiedenen Ausgaben ab dem Jahr 2018

In den letzten Jahren nahm der Anreiz für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom aus Photovoltaikanlagen zur Deckung des eigenen Stromverbrauchs aufgrund des ansteigenden Haushaltsstrompreises auf der einen Seite und der stetig sinkenden PV-Einspeisevergütung auf der anderen Seite deutlich zu. Bedingt durch einen weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen und dem zu erwartenden Anstieg des Eigenverbrauchs können zwar die Aufwendungen für die EEG-Umlage aufgrund geringerer Netzeinspeisung verringert werden, jedoch gehen gleichzeitig die Einnahmen aufgrund des durch Eigenverbrauch verminderten Netzbezugs zurück.

Für den Zeitpunkt Januar 2013 steht eine EEG-Umlage von 5,277 ct/kWh einer EEG-Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen in Höhe von 17,02 ct/kWh gegenüber. Um eine Aussage bezüglich der Auswirkungen des Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage treffen zu können, ist von der EEG-Einspeisevergütung noch der Stromgroßhandelspreis abzuziehen. Bei einem angenommenen Stromgroßhandelspreis für PV-Strom von 5 ct/kWh ergibt sich ein Differenzbetrag von 12,02 ct/kWh (EEG-Einspeisevergütung abzüglich Stromgroßhandelspreis). Eine Entlastung der EEG-Umlage durch Eigenverbrauch ist genau dann gegeben, wenn dieser Betrag höher als die EEG-Umlage ist. Bei ansteigender EEG-Umlage und sinkender Vergütung kehrt sich dieses Verhältnis um, sodass die EEG-Umlage die Differenz aus EEG-Einspeisevergütung und Stromgroßhandelspreis übersteigt. In diesem Fall belastet der zusätzliche Eigenverbrauch die EEG-Umlage.

Der Zusammenhang zwischen vermiedener Vergütung und des Einnahmendefizits durch sinkenden Netzbezug wurde von der FfE bezogen auf einen Ausbau der installierten Photovoltaikleistung bis 52 GW untersucht. Bei einem fortschreitenden jährlichen PV-Zubau von 3,9 GW wird Ende 2017 bzw. Anfang 2018 der sogenannte „52 GW-Deckel“ des EEG erreicht. Das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben – verursacht durch den PV-Eigenverbrauch – ist in Abbildung 1 für das Jahr 2018 dargestellt.

Beim Vergleich der beiden Säulen zeigt sich ab dem Jahr 2018 ein jährliches Defizit von rund 1,5 Mrd. €. Die größten Auswirkungen hätte der PV-Eigenverbrauch auf die Kostendeckung und erforderliche Umlage auf die verbleibenden Stromverbraucher bei den EEG-Vergütungen und Netzkosten (EEG-Umlage und Netzentgelte). Die Mindereinnahmen durch den PV-Eigenverbrauch betragen sowohl bei der EEG-Umlage als auch bei den Netznutzungsentgelten etwa 750 Mio. €.

Es ist festzuhalten, dass der zunehmende sich aus Sicht des Anlagenbetreibers wirtschaftlich auszahlende PV-Eigenverbrauch zu einer teilweisen Verlagerung der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze zu Lasten der Stromverbraucher mit Bezug aus dem Netz führt. Wird das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben durch eine Erhöhung des Strompreises kompensiert, müssen diese Mehrkosten überproportional durch den Letztverbraucher ohne PV-Anlage getragen werden.

Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.